Befundung auf dem Tablet

Befundung auf dem Tablet

Wussten Sie, dass man mit mRay auch auf dem Tablet befunden kann?

Die Übertragung von medizinischen Bildern zur Diagnosestellung und Beratung, ist wichtiger Bestandteil der Telemedizin. Mit mRay haben Sie die Möglichkeit gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben auf einem Tablet teleradiologisch zu arbeiten. Als Medizinprodukt der Klasse IIb ist mRay dazu geeignet jegliches Bildmaterial regulär zu befunden und kann damit ohne weiteres als Ersatz für Ihren aktuellen PACS Viewer auf den bestehenden Workstations betrieben werden.

Die notwendigen Anforderungen an die Hardware sind jedoch gesondert zu betrachten. Die Norm DIN 6868-157 spezifiziert die Anforderungen an ein Bildwiedergabesystem sowie an die Raumklassen für die Befundung. Es ist zu beachten, dass das Bildwiedergabesystem nicht notwendigerweise am selben Ort sein muss. Nach Verifikation der Raumklasse kann das mobile Gerät ortsunabhängig für die Befundung eingesetzt werden. Die Festlegungen von Raumklassen für die jeweilige Tätigkeit müssen berücksichtigt werden.

Grenzwerte für Bildwiedergabegeräte zur Befundung von Durchleuchtungs- und CT-Bilddaten:


Für Mammographie und Projektionsradiographie gelten höhere Anforderungen. Für die Befundung von MR-Daten sind diese Anforderungen nicht zwingend, aber empfohlen.

Für unsere Kunden nehmen wir regelmäßig Tablets zur Befundung ab. Dabei empfehlen wir das iPad Pro 12.9″ von Apple, da die DICOM-Kalibrierung hierbei von mRay softwareseitig übernommen wird und die Norm DIN 6868-157 vollumfänglich abgedeckt wird.

Die Anforderungen an den Betrieb einer Teleradiologie-Einrichtung nach Strahlenschutzverordnung werden in der Norm DIN 6868-159 beschrieben, die von mRay ebenfalls erfüllt werden. Die Übertragung der Daten erfolgt AES 265bit verschlüsselt, ebenso wie die anschließende Anzeige auf dem Endgerät, im DICOM-Format.

Unsere Kunden profitieren nicht nur von der Möglichkeit auf dem Tablet zu befunden, sondern erhalten zusätzlich automatisierte normkonforme, monatliche Teleradiologie-Berichte, zur Vorlage bei der ärztlichen Stelle oder dem Regierungspräsidium.

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